Außergerichtliche Beilegung von potentiellen Streiten

Die etwaigen Streite aus diesem Vertrag können außergerichtlich beigelegt werden. Tschechische Rechtsanwaltskammer (www.cak.cz) ist gemäß dem Gesetz Nr. 634/1992 Gbl., über den Schutz des Verbrauchers, in Fassung der jeweils gültigen und wirksamen Vorschriften, zu außergerichtlicher Beilegung der Streiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten – Verbrauchern aus den Rechtsberatungsverträgen, beauftragt.

Die außergerichtliche Beilegung des Streits mit einem Verbraucher unterliegt keiner Gebühr und die damit verbundenen Auslagen tragen die Parteien selbst. Die außergerichtliche Beilegung des Streits mit einem Verbraucher wird auf Antrag des Verbrauchers eingeleitet, der die Erfordernisse, die zusammen mit dem Formular des Antrags und weiteren Auskünften zur außergerichtlichen Beilegung von Streiten mit einem Verbraucher auf der Webseite der Tschechischen Rechtsanwaltskammer (http://www.cak.cz/scripts/detail.php?id=15607) zur Verfügung stehen, enthalten muss. Der Antrag auf die Einleitung des außergerichtlichen Verfahrens kann vonseiten des Verbrauchers spätestens bis 1 Jahr seit dem Tag, als er sein Recht, das der Gegenstand des Streits ist, beim dem Rechtsanwalt zum ersten Mal geltend gemacht hat, gestellt werden.